PoUS – Proof of Union Status

01.08.2024

Mit Wirkung zum 1. März 2024 führt die Europäische Kommission das elektronische System „PoUS – Proof of Union Status“ ein. Die Grundlage hierfür bildet der UZK sowie die dazu erlassenen Verordnungen und Beschlüsse. Das PoUS-System erleichtert die Implementierung eines neuen Geschäftsprozesses im Zusammenhang mit der Ausstellung und Einreichung von T2L/T2LF-Papierdokumenten, die den Unionsstatus von Waren bestätigen und nun durch den elektronischen Datenaustausch ersetzt werden. Die Automatisierung der Geschäftsprozesse beinhaltet die Schaffung eines zentralen Datenspeichers, der allen Zollbehörden der Mitgliedsstaaten den Zugriff auf Statusnachweisdaten ermöglicht. Wirtschaftsbeteiligte können auf das Specific Trader Portal (PoUS-STP) als Komponente des EU Customs Trader Portal (EUCTP) zugreifen. Der Zugang wird analog zum Zoll-/Zollentscheidungen-Österreich-(CDA)- oder INF-Portal über das Corporate Service Portal (USP) geregelt. Das bestehende Benutzerkonto muss um das entsprechende Verfahrensrecht (PoUS STP) erweitert werden. Das PoUS-System wird in zwei Phasen umgesetzt: Phase 1: Implementierung elektronischer T2L/T2LF-Papiere (01.03.2024) Phase 2: Implementierung des elektronischen Warenmanifests und einer Schnittstelle zu den europäischen maritimen Single-Window-Umgebungen (02.06.2025) zur Quelle

Zur Artikel-Übersicht